Für
Hochschulen
Hochschulen - der Partner im dualen Studium
Die Träger des dualen Studiums sind die staatlichen Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz. Sie richten duale Studiengänge ein, die intensive Praxisphasen in Betrieben vorsehen. Hier ist die Verzahnung zwischen der Hochschule und dem Betrieb wesentlich: inhaltlich, organisatorisch sowie vertraglich. Aus diesem Grund schließt die Hochschule mit den jeweiligen Partner-Betrieben einen Kooperationsvertrag ab, worin die Zusammenarbeit beider Akteure und die Verzahnung der Studien- und Praxisinhalte dokumentiert und geregelt ist. HochSchG: §20, Abs. 3
Die Hochschulen entwickeln ihre dualen Studiengänge eigenverantwortlich (Hochschulautonomie), bedarfs- und arbeitsmarktgerecht gemeinsam mit ihren Kooperationspartnern (Unternehmen, Einrichtungen, ggf. Kammern, BBS). Die Wahl, welches Format des dualen Studiums angeboten wird – ob ausbildungsintegriert, praxisintegriert oder berufsintegriert – variiert in Abhängigkeit von den Arbeitsmarktanforderungen. Das Verhältnis zwischen dual Studierenden und Kooperationsbetrieb wird durch einen Ausbildungs-, Praktikums- oder Arbeitsvertrag vertraglich geregelt. Diesen Vertrag müssen die Studierenden für die Einschreibung in das Studium vorweisen.
Die Duale Hochschule RLP
berät Hochschulen beim Aufbau und bei der Qualitätssteigerung eines dualen Studiengangs.
Ansprechpartnerin
Karolina Brokmann
T: 06241/509-485
brokmann(at)dualehochschule-rlp.de
Die drei Formate des dualen Studiums:
- Studium + Ausbildung mit 2 anerkannten Abschlüssen
- Bachelor der Hochschule + praktischer Berufsabschluss (z.B. IHK, HWK)
- Studium + intensive Praxis
- Studium + Berufstätigkeit