• Deutsch
    • English
    • Français
    • Staatskanzlei
    • Finanzen
    • Inneres und Sport
    • Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
    • Bildung
    • Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
    • Justiz
    • Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
    • Familien, Frauen, Kultur und Integration
    • Wissenschaft und Gesundheit
  • ZUM INHALT
  • ZUM FUSSBEREICH
Link zur Startseite
  • Startseite
  • Duale Hochschule RLP
    • Duale Hochschule RLP
    • Das Team
    • Das duale Studium
  • Kooperationspartner
    • Kooperationspartner
    • Unternehmen
    • Hochschulen
    • Kammern und Verbände
    • Berufsbildende Schulen
  • Studieninteressierte
    • Studieninteressierte
    • Die Hochschulen
    • Das duale Studium
    • Kurz erklärt
    • FAQs allgemein
    • Dual Studierende berichten
    • Studiengänge
      • Studiengänge
      • Agrarwissenschaften
      • Duale Masterstudiengänge
      • Gesundheitswissenschaften
      • Ingenieurwissenschaften
      • Informatik
      • Naturwissenschaften
      • Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
      • Gestaltung
    • Zulassungsvoraussetzungen
  • Service & Downloads
    • Service & Downloads
    • FAQs Corona und duales Studium
    • Newsletter und Presse
    • DHR on tour
    • Jobs
    • FAQs allgemein
    • Downloads
    • Links
    • Verband Duales Hochschulstudium Deutschland e.V.
  • Startseite
  • Studieninteressierte
  • Zulassungsvoraussetzungen

Mein Weg ins duale Studium

Was muss ich für die Zulassung zu einem dualen Studium vorweisen?

In Rheinland-Pfalz gelten die folgenden zwei Bedingungen als Grundvoraussetzung für eine Zulassung zum dualen Studium:

  • die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder     
  • die Fachhochschulreife (mindestens schulischer Teil, gemäß §20 Abs. 3 und 4 Hochschulgesetz des Landes Rheinland-Pfalz oder
  • eine als gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (gemäß §65 HochSchG)

UND

  • ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag oder ein Praktikumsvertrag mit einem Kooperationsunternehmen

Individuelle Regelungen für einzelne Studiengänge sind auf der Webseite des jeweiligen Studiengangs zu erfahren!

Sollten Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschlang erworben haben, so finden Sie hier weitere Informationen zur Anerkennung des Abschlusses.

 

Welche Fristen sind bei der Bewerbung einzuhalten?

Die Einschreibung zum Studium an rheinland-pfälzischen Hochschulen kann in der Regel zum Sommer- oder Wintersemester erfolgen. Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester (Studienstart i.d.R. Anfang März) ist der 15. Januar, die Frist für das Wintersemester (Studienstart i.d.R. Anfang Oktober) der 15. Juli. Diese Daten sind aber von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich, so dass Sie sich rechtzeitig bei der Studiengangsleitung informieren sollten! Einige Studiengänge starten zunächst mit der betrieblichen Ausbildung, also mit einer Praxisphase, bevor es an der Hochschule mit der Theorie losgeht.

 

Der richtige Zeitpunkt für die Bewerbung

Die Zeit im Unternehmen startet oft zu Beginn des Ausbildungsjahres! Kalkulieren Sie das bei der Vorlaufzeit zu Information und Bewerbung in einem dualen Studiengang ein! Beginnen Sie am besten 1 Jahr vor einer möglichen Bewerbung damit, sich über Fristen und Strukturen einzelner Programme zu informieren!

 

Nach oben

Über die Duale Hochschule RLP

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Sitemap

Nützliche Links

  • Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit
  • Stellenangebote RLP

Infos zum Herunterladen

  • Informationsmaterial

Social Media

  • Facebook
  • Instagram
  • Linkedin
  • Youtube