Mein Weg ins duale Studium
Was muss ich für die Zulassung zu einem dualen Studium vorweisen?
In Rheinland-Pfalz gelten die folgenden zwei Bedingungen als Grundvoraussetzung für eine Zulassung zum dualen Studium:
- die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder
- die Fachhochschulreife (mindestens schulischer Teil, gemäß §20 Abs. 3 und 4 Hochschulgesetz des Landes Rheinland-Pfalz oder
- eine als gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (gemäß §65 HochSchG)
UND
- ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag oder ein Praktikumsvertrag mit einem Kooperationsunternehmen
Individuelle Regelungen für einzelne Studiengänge sind auf der Webseite des jeweiligen Studiengangs zu erfahren!
Sollten Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschlang erworben haben, so finden Sie hier weitere Informationen zur Anerkennung des Abschlusses.
Welche Fristen sind bei der Bewerbung einzuhalten?
Die Einschreibung zum Studium an rheinland-pfälzischen Hochschulen kann in der Regel zum Sommer- oder Wintersemester erfolgen. Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester (Studienstart i.d.R. Anfang März) ist der 15. Januar, die Frist für das Wintersemester (Studienstart i.d.R. Anfang Oktober) der 15. Juli. Diese Daten sind aber von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich, so dass Sie sich rechtzeitig bei der Studiengangsleitung informieren sollten! Einige Studiengänge starten zunächst mit der betrieblichen Ausbildung, also mit einer Praxisphase, bevor es an der Hochschule mit der Theorie losgeht.
Der richtige Zeitpunkt für die Bewerbung
Die Zeit im Unternehmen startet oft zu Beginn des Ausbildungsjahres! Kalkulieren Sie das bei der Vorlaufzeit zu Information und Bewerbung in einem dualen Studiengang ein! Beginnen Sie am besten 1 Jahr vor einer möglichen Bewerbung damit, sich über Fristen und Strukturen einzelner Programme zu informieren!