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Ein ausbildungsintegrietes duales Studium verbindet ein Bachelorstudium mit einer Berufsausbildung.
Die Ausbildung an den verschiedenen Lernorten wird sowohl zeitlich als auch inhaltlich miteinander verknüpft.
In ausbildungsintegrierten Studiengängen erwerben die dual Studierenden neben dem Bachelor-Hochschulabschluss auch einen anerkannten Berufsabschluss in der Praxis.
Duale Studiengänge, und zwar sowohl ausbildungs- als auch praxisintegrierte, stehen oft auch Studieninteressierten offen, die bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und sich mit einem Bachelor-Studium beruflich weiterqualifizieren möchten. Diese dual Studierenden studieren dann in jedem Falle praxisintegriert, auch in ausbildungsintegrierten Studiengängen.
Auch das Verhältnis zwischen dual Studierenden und Kooperationsbetrieb wird vertraglich geregelt, durch einen Ausbildungs- oder Praktikanten- oder Volontärsvertrag bzw. einen Praktikanten- und Studienvertrag.
- Schulpflicht für die Dauer von 12 Schuljahren (§ 7 SchulG; § 4 Abs. 1 BSVO)
- Freiwilliger Besuch der Berufsschule nach § 4 Abs. 2 BSVO
- Unterrichtsangebot für Fachklassen nach Stundentafel für Studienberechtigte im Umfang von 480 Stunden (von 680 Stunden bei dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufen; 520 Stunden bei dreijährigen Ausbildungsberufen)
- Erstellen eines Arbeitsplans zusammen mit der Hochschule
- Abgleichen der Inhalte von Hochschule und Berufsschule
- Unterrichtsorganisation integriert oder als ein vollständiges Jahr dem Studium vorgeschaltet
- Kooperation mit Betrieb und insbesondere mit Hochschule