Fachkräfte nach Maß! Genial Dual!
Dual Studierende sind die Antwort auf….
- Gestiegene Qualifikationsanforderungen im Betrieb
- Geringere Anzahl an Nachwuchskräften
- Schnellere Herstellungs- und Vertriebsprozesse
- Kürzere Halbwertzeit von Produkten, Wissen und Dienstleistungen
- sich wandelnde Anforderungs- und Qualifikationsprofile
Das duale Studium wird direkt von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden gemeinsam mit einer Hochschule in der Region entwickelt und hilft Ihnen, den aktuellen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt systematisch zu begegnen:
Ihr Unternehmen erhält akademisch ausgebildete Mitarbeiter, die bereits Praxiserfahrung mit Ihren Produkten und Dienstleistungen besitzen und zusätzlich in Ihrem Unternehmen sozialisiert sind!
Sie gewinnen frühzeitig qualifizierte Nachwuchskräfte und werden langfristig attraktiver für Absolventen, die andernfalls keine Berufsausbildung in einem Unternehmen absolvieren würden.
Kurz: Sie bekommen die Nachwuchskräfte, die Sie brauchen!
Hier geht es zu einem kurzen Video mit einer Unternehmensvertreterin zum dualen Studium.
Ein duales Studium ist eine Kombination aus einem Bachelor-Studium und einer berufspraktischen Ausbildung oder einer berufspraktischen Tätigkeit.
Unternehmen sind bei der Entwicklung von Studien- und Prüfungsplänen beteiligt und können so exakt nach ihrem eigenen Bedarf ausbilden und gleichzeitig auf dem aktuellsten Stand der Wissenschaft und Technik bleiben.
Nach Beendigung des drei- bis fünfjährigen dualen Studiums sind die Absolventen unmittelbar produktiv einsetzbar, es besteht jedoch keine Übernahmeverpflichtung durch das Unternehmen!
In Rheinland-Pfalz gibt es zwei Formen dualer Studiengänge in der beruflichen Erstqualifizierung, zusätzlich auch noch die Möglichkeit berufsintegrierter und berufsbegleitender Weiterbildungsstudiengänge - diese zählen nach dem Landeshochschulgesetz jedoch nicht zu den dualen Studiengängen.
Abschluss: "Bachelor" der Hochschule und Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
Status der dual Studierenden: Die dual Studierenden schließen mit dem Unternehmen einen regulären Ausbildungsvertrag oder Praxisvertrag ab und sind als Auszubildende angestellt.
Verlauf: Hochschule, Unternehmen und optional Berufsschule sind beteiligt an der Entwicklung des Ausbildungskonzepts, in dem Studiums- und Praxiszeiten festgelegt sind, häufig:
- Blockmodell: Betriebliche Praxisphase vor dem Studium (evtl. mit Berufsschule), danach Vollzeitstudium und in den Semesterferien Betriebsphasen
- Wochenmodell: Durchgängig einige Tage pro Woche betriebliche Ausbildung ( evtl. mit Berufsschule), einige Tage Studium
In Rheinland-Pfalz gibt es zwei Formen dualer Studiengänge in der beruflichen Erstqualifizierung, zusätzlich auch noch die Möglichkeit berufsintegrierter und berufsbegleitender Weiterbildungsstudiengänge - diese zählen nach dem Landeshochschulgesetz jedoch nicht zu den dualen Studiengängen.
Abschlüsse: "Bachelor" der Hochschule
Status der dual Studierenden: Die dual Studierenden haben im Unternehmen den Status eines "Trainees", "Praktikanten" o.ä.
Verlauf: Hochschule und Unternehmen erarbeiten gemeinsam ein Ausbildungskonzept, in dem Studiums- und Praxiszeiten festgelegt sind. Die Praxisphase wird in Form eines beruflichen Praktikums absolviert, oft en bloc in den Semesterferien oder am Ende des Studiums.
Neben den Dualen Studiengängen in der beruflichen Erstqualifizierung gibt es für Unternehmen auch die Möglichkeit, Ihre Mitarbeitenden berufsintegriert oder berufsbegleitend in einem Studium weiter zu qualifizieren (HochSchG § 20, Abs. 4). Talente werden gezielt im Unternehmen identifiziert und entsprechend gefördert, so dass sie meist dauerhaft im Unternehmen verbleiben – eine ideale Maßnahme im Bereich Retention Management!
Diese berufsintegrierenden und berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengänge (sie zählen nach dem Landeshochschulgesetz nicht zu den dualen Studiengängen) richten sich an Interessentinnen und Interessenten, die bereits über eine Berufsausbildung verfügen und sich akademisch weiterbilden möchten.
Informationen zum berufsintegrierenden Studium erhält man bei den einzelnen Hochschulen oder dem Hochschulkompass.
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Zusammenarbeit mit einem dualen Studiengang in Rheinland-Pfalz interessieren und bieten Ihnen gerne unsere Unterstützung bei der Umsetzung an.
Folgende Punkte sind zur Kooperation mit einem dualen Studiengang zu beachten:
1. Auswahl eines Studiums
Recherchieren Sie in unserer Datenbank, ob es bereits Studienangebote gibt, die Ihren Bereich abdecken bzw. zu Ihrem Ausbildungsangebot passen.
2. Abschluss eines Kooperationsvertrags mit der Hochschule
Haben Sie ein passendes Angebot gefunden, nehmen Sie am besten Kontakt mit den Studiengangsleiter*innen auf. Dort werden Sie über inhaltliche und organisatorische Rahmenbedingungen des Studiengangs informiert.
Als Ergebnis schließen Hochschule und Unternehmen eine Kooperationsvereinbarung ab. Musterkooperationsverträge finden Sie auf dieser Website im Downloadbereich.
3. Bewerber*innenauswahl
Die Entwicklung eines Anforderungsprofils für potenziell dual Studierende unterstützt Sie in Ihrer Bewerber*innenauswahl:
- Ein klares Anforderungsprofil der gewünschten Bewerber*innen: in Bezug zum Unternehmen, Studiengang und dem zukünftigen Einsatzgebiet, bzw. der Einsatzstufe
- Abgrenzung zu den Anforderungen an die rein betriebliche Ausbildung intern verdeutlichen
- Instrumente zur Prüfung der grundlegenden kognitiven Leistungen, der Schlüsselqualifikationen sowie der berufspraktischen Tätigkeiten einsetzen
Viele derzeitige Kooperationspartner empfehlen eine intensive Bewerberauswahl (z.B. Einstellungstest, kleines Assessments-Center...), um dem anspruchsvollen dualen Studium gerecht zu werden.
Die Hochschulzugangsberechtigung oder eine vergleichbare Qualifikation ist für die Aufnahme des dualen Studiums unabdingbar.
4. Ausbildungs-/ Praxisvertrag
Nach Abschluss eines Ausbildungs- oder Praktikantenvertrages für ein duales Studium mit Ihrem Bewerber, muss sich dieser mit dem Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung und Ihrem Ausbildungs- oder Praktikantenvertrag (Qualifizierungsvertrag duales Studium) noch bei der Hochschule einschreiben.
Sie als Unternehmen sollten dem dual Studierenden eine angemessene Vergütung (Ausbildungsvergütung), die dem Profil des Bildungsweges entspricht und zur Sicherung des Lebensunterhaltes geeignet ist, anbieten.
5. Einschreibung zum Studium
Im Kooperationsvertrag vereinbaren Sie mit der Hochschule eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen, die Sie in Anspruch nehmen wollen. Da nur Studierende eingeschrieben werden können, die einen entsprechenden Vertrag mit Ihrem Unternehmen haben, ist sichergestellt, dass alle von Ihnen vorgeschlagenen Studierenden auch eingeschrieben werden. Die Zahl der Studienplätze kann jedes Semester einvernehmlich verändert werden.
Informationen über die Einschreibefristen erhalten Sie auf den Webseiten der jeweiligen Hochschulen.
6. Beginn des dualen Studiums
Je nachdem, ob Sie sich für einen ausbildungsintegrierten oder praxisintegrierten Studiengang entschieden haben, sind bestimmte zeitliche Strukturen zu beachten. Teilweise beginnt die praktische Qualifizierung bereits einige Monate vor dem Studienbeginn (meist beim praxisintegrierten Modell), teilweise erst nach dem ersten Semester!
7. Status der dual Studierenden und Ausbildungsplan
Derzeitige Kooperationspartner empfehlen umfangreiche Einführungs- und Teambildungsmaßnahmen, um die rasche Einsetzbarkeit der dual Studierenden zu fördern.
Ein Ausbildungsplan, der eigene Projekterfahrungen vorsieht, regelmäßige Feedbackgespräche, Kennenlernen des gesamten Unternehmens und eventueller Niederlassungen sowie die Möglichkeit erster Verantwortungsübernahme und Qualifikations- bzw. Karrieregespräche können darin zeitlich verankert sein.
Zudem wird zu einem regen Austausch zwischen dual Studierenden und klassischen Auszubildenden in Ihrem Unternehmen geraten!
Etablierung eines neuen Studiengangs
Sollte kein passender dualer Studiengang für Ihre Bedürfnisse angeboten werden, kontaktieren Sie uns oder eine Hochschule Ihrer Wahl.
Als Ansprechpartner an den Hochschulen steht Ihnen entweder die Dekanin/der Dekan des Fachbereiches oder die/der Beauftragte für duale Studiengänge an den Hochschulen zur Verfügung.
Durch gemeinsame Sondierung kann geprüft werden, ob man Ihre Anforderungen in einen bestehenden Studiengang integrieren oder ggf. auch mit anderen Unternehmen zusammen ein neues Angebot schaffen kann.